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Stefan Enchelmaier untersucht Forderungen, Mitgliedschaftsrechte und Immaterialgüterrechte als Gegenstände des Rechtsverkehrs in Deutschland und England. Unkörperliche Gegenstände umfassen den größten Teil der Werte, die in modernen Volkswirtschaften geschaffen werden. Es ist englischen Juristen jedoch nicht immer leichtgefallen, die "neuen", unkörperlichen Gegenstände in ein Begriffssystem einzufügen, dessen mittelalterliche Ursprünge immer noch allgegenwärtig sind. Vor allem bei der Abtretung ist die Modernisierung des englischen Rechts an Grenzen gestoßen. Das BGB führte in Deutschland dagegen eine moderne Gesamtkonzeption ein. Gleichwohl ergibt sich auch zum deutschen Recht eine Fülle von Einzelfragen von teils grundsätzlicher Natur. Nicht die Anlage des englischen Rechts insgesamt, wohl aber seine Einzellösungen können Anregung für die Behandlung von Problemen im deutschen Recht liefern.