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Während Deutschland nur über ein nicht kodifiziertes, gespaltenes Gesellschaftskollisionsrecht verfügt, besteht in der Schweiz mit dem Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) ein ausdifferenziertes Regelwerk, das im Grundsatz die Inkorporationstheorie zugrundelegt. Der Systematik des schweizerischen IPRG folgend, werden - eingebettet in den Rahmen des Unionsrechts - die grenzüberschreitende Sitzverlegung sowie die Umstrukturierungsmaßnahmen der Fusion, Spaltung und Vermögensübertragung im Verhältnis Deutschland - Schweiz untersucht. Auch mit Blick auf die grenzüberschreitende Typenvermischung einer schweizerischen Kapitalgesellschaft & Co. KG sollen Möglichkeiten des Wettbewerbs der Gesellschaftsrechtsordnungen sowie der transnationalen Mobilität von Gesellschaften aufgezeigt werden.