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Die negativen Wirkungen der Freiheitsstrafe sind empirisch belegt und unbestritten. Dennoch wird die Diskussion über ein Strafrecht ohne Freiheitsstrafen seit den 1980er Jahren nicht mehr geführt. Vielmehr ist eine Ausweitung und Verschärfung des Strafrechts zu beobachten. Dabei bezieht das Strafrecht erst aus der fortwährenden Bemühung um alternative, mildere Strafen seine Legitimation. In diesem Sinne greift der Autor einen Ansatz aus den 80er Jahren zur vollständigen Abschaffung der Freiheitsstrafe auf, unterzieht ihn einer kritischen Würdigung und formuliert eigene Vorschläge zur weiteren Formalisierung und Humanisierung des Sanktionensystems. Die von ihm entwickelte modifizierte Laufzeitleistungsstrafe stellt eine funktional äquivalente aber weniger desintegrierende Alternative zur Freiheitsstrafe dar. Zugleich beinhaltet sie empfindliche Strafübel, um den auf dem Weg der Humanisierung nicht zu vernachlässigenden Funktionserhalt des Strafrechts zu gewährleisten.