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Am 25. Oktober 2011 vollendet Wolf-Rüdiger Schenke sein 70. Lebensjahr. Freudiger Anlass für seine Freunde, Kollegen und Schüler, ihm diese Festschrift zu widmen. Sie bezeugt die Verbundenheit mit einem Juristen, der durch grundlegende Monographien, eine Reihe von Lehrbüchern in teils vielfacher Auflage, bedeutende Kommentierungen und eine gewaltige Zahl von Aufsätzen sowohl die rechtswissenschaftliche Diskussion als auch die Praxis der Rechtsanwendung befruchtet und vorangebracht und sich mit wissenschaftlichem Scharfsinn, methodischer Präzision und unermüdlicher Schaffenskraft in Wissenschaft und Praxis gleichermaßen Respekt und Achtung erworben hat. Dass sich diese Anerkennung nicht auf Deutschland beschränkt, vielmehr das Wirken Wolf-Rüdiger Schenkes auch außerhalb Deutschlands zu würdigen verstanden wird, bezeugen die Beiträge japanischer und koreanischer Kollegen.§Auch wenn Wolf-Rüdiger Schenke in seinem Forschen nur wenige Themen im öffentlichen Recht ausgelassen hat, lassen sich doch mit dem Staatsorganisationsrecht, dem Polizeirecht sowie dem Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht drei Schwerpunkte ausmachen, die deswegen auch in der Gliederung dieser Festschrift ihren Ausdruck finden.§Der 1. Teil der Festschrift vereinigt 18 Beiträge zum Verfassungsrecht, wobei sich der Bogen von den Grundrechten über das Staatsorganisations- und Finanzverfassungsrecht bis hin zum Verfassungsprozessrecht spannt. Der 2. Teil mit seinen 14 Beiträgen zum Polizei- und Sicherheitsrecht schließt auch das eng mit dem öffentlichen Sicherheitsrecht verwobene Straf- und Strafprozessrecht ein. Der 3. Teil vereinigt 39 Beiträge aus dem weiten Bereich des Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts, bevor der abschließende Beitrag ganz grundsätzlich "über Festschriften" handelt.