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War die innere Verfasstheit der Einzelstaaten dem modernen Völkerrecht noch belanglos, so zeugen die neuesten Entwicklungen innerhalb der Vereinten Nationen von einer Verschiebung des Akzents vom Schutz staatlicher Souveränität hin zum Schutz individueller Souveränität, d.h. zum Schutz und zur Gewährleistung basaler Menschenrechte. Die Aufweichung staatlicher Souveränitätsrechte geht nicht nur einher mit dem Bestreben nach globaler Friedenssicherung oder außerpolitischen Faktoren, wie Klimawandel und wirtschaftlicher Verflechtung, sondern auch mit einem Bekenntnis zum globalen Menschenrechtsschutz. Hier soll der Verbindung von Souveränitätsrechten und Menschenrechten nachgegangen werden, die seit der Erfindung der Souveränität durch Bodin ideengeschichtlich den Gedanken an legitime staatliche Autonomie eng an die Gewährleistung eines Kerns an Menschenrechten bindet. Im zweiten Teil der Arbeit soll untersucht werden, inwiefern Menschenrechte als Standards der Rechtmäßigkeit dienen können und inwieweit eine normative Verpflichtung zu globalem Menschenrechtsschutz besteht. Schließlich folgt im letzten Teil eine Problematisierung der humanitären Intervention als Ernstfall globalen Menschenrechtsschutzes.