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Die "Metaphysischen Anfangsgründe der Rechtslehre" galten lange Zeit - insbesondere in Interpretationen neukantianischer oder juristischer Provenienz - als mißglücktes Alterswerk Kants. Die philosophische Forschung der letzten zwei Jahrzehnte hat dieses Urteil gründlich revidiert. In zunehmendem Maße wurde deutlich, daß die Kantische "Rechtslehre" trotz einiger kompositorischer Mängel den Höhepunkt und Abschluß der Rechtsphilosophie in der Epoche der Aufklärung darstellt. Die Aufsätze des vorliegenden Tagungsbandes versuchen v. a., die rechtstheoretische Bedeutung und den konzeptionellen und argumentativen Reichtum der Kantischen Schrift aufzuzeigen; sie machen darüber hinaus deutlich, daß die "Rechtslehre" nicht nur für die begründungstheoretischen Fragen der Rechtsphilosophie im engeren Sinne grundlegende Bedeutung besitzt, sondern auch für die Probleme der Gerechtigkeitstheorie, der Begründung des Eigentums, für das Problem des Widerstandsrechts, des Völkerrechts und der Friedens- und Geschichtstheorie systematisch relevante Anknüpfungspunkte enthält.