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Die Pandekten sind eine Zusammenstellung aus Werken römischer Rechtsgelehrter, die ihren Ursprung in der Spätantike hat. Im 19. Jahrhundert wurden die Pandekten von deutschen Rechtsgelehrten systematisch ausgewertet. Es entstand ein eigene Disziplin innerhalb der Rechtswissenschaft: Die Pandektistik. Ziel war es, aus den Pandekten abstrakte Rechtsbegriffe und Rechtssätze abzuleiten. Das daraus entstandene Pandektenrecht war vor der Einführung des BGBs gemeines Recht. Das vorliegende Werk ist ein herausragendes Beispiel für die Vorgehensweise der damaligen Rechtsgelehrten. Im ersten Teil behandelt Julius Baron die allgemeinen Lehren über die Rechte im subjektiven Sinn, im zweiten Teil untersucht er das Recht des Besitzes, im dritten Teil die dinglichen Rechte, im vierten Teil die Obligationen, im fünften Teil das Familienrecht und im abschließenden sechsten Teil das Erbrecht.