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Ziel der Arbeit ist es, einen eigenständigen handelsrechtlichen Einlagenbegriff auf der Grundlage der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung abzuleiten. In dem über die gesellschaftsrechtlichen Einlagen hinausgehenden Bereich wird der Begriff der freiwilligen Einlage eingeführt und hergeleitet, wie diese im Jahresabschluß des Gesellschafters und der empfangenden Gesellschaft abzubilden sind. Diese Überlegungen werden auf konkrete Fallbeispiele angewendet und mit der bisherigen Behandlung in der Literatur und durch die Rechtsprechung verglichen. Das Ergebnis der Arbeit zeigt, welche Vorgänge zwischen einem Gesellschafter und seiner Gesellschaft handelsrechtlich als freiwillige Einlage zu werten und entsprechend abzubilden sind. Gleichzeitig ist erstmals eine klare Abgrenzung zwischen den handelsrechtlichen freiwilligen und den steuerlichen verdeckten Einlagen möglich.