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Die Erschließung ist eine Voraussetzung für die städtebauliche Zulässigkeit von Vorhaben. Sie gehört zu den kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge, für deren ordnungsgemäße Wahrnehmung die Gemeinden verantwortlich sind (§123 Abs. 1 BauGB). Heutzutage bedienen sich Gemeinden in unterschiedlichem Umfang Privater zur Erfüllung ihrer Erschließungsaufgabe, sei es auf werkvertraglicher Basis, sei es auf der Basis von Erschließungsverträgen oder städtebaulichen Verträgen. Die Gemeinden können den Herstellungsaufwand für die erstmalige Erschließung§entweder nach dem geregelten Abrechnungsmodell der§§127 ff. BauGB vornehmen oder andere Wege der Finanzierung nutzen. Es sind dabei jedoch je nachdem, welcher Weg beschritten wird differenzierte Anforderungen zu beachten, deren Nichtbeachtung weitreichende Kostenfolgen auslösen können. Scheitert die Abrechnung an Rechtsfehlern, stehen die Kommunen nicht selten auch vor dem finanziellen Ruin . Wegen der großen Praxisrelevanz dieser Problematik wurden am 16. September 2014 an der Technischen Universität Kaiserslautern unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Anforderungen, welche mit der ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Erschließungsaufgabe verbunden sind, in der Diskussion mit fachkundigen Referenten ausgeleuchtet. Die schriftlich ausgearbeiteten Vorträge sind in dem vorliegenden Band zusammengefasst.