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Die Erfüllung der Aufgabe des Internationalen Privatrechts, das im Einzelfall anwendbare Sachrecht zu bestimmen, wird erheblich erschwert, wenn die verwiesene staatliche Rechtsordnung lokal, personal oder temporal gespalten ist. Vincent Schröder stellt die insoweit auftretenden Probleme am Beispiel der Verweisung des deutschen Kollisionsrechts auf das Recht der USA dar. Nach einer grundlegenden typologischen Betrachtung von Mehrrechtsstaaten und einer Analyse der in diesem Zusammenhang relevanten Grundsätze des deutschen Internationalen Privatrechts beleuchtet er die zahlreichen theoretischen Ansätze des US-amerikanischen Kollisionsrechts kritisch. Darüber hinaus analysiert er den Verlauf der Verweisung ausgehend von der deutschen Kollisionsnorm bis hin zum anwendbaren US-amerikanischen Sachrecht anhand der zahlreichen Anknüpfungsgegenstände des deutschen Internationalen Privatrechts.