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Mit der Einführung der neuen gemeinschaftsweit gültigen Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft ('Societas Europaea') Ende 2004 hat der Gemeinschaftsgesetzgeber ein Instrument geschaffen, dass es europäischen Großunternehmen erstmals erlaubt, eine gemeinschaftsweit einheitliche Unternehmensverfassung zu wählen. Ein besonderer Vorteil der neuen Rechtsform ist die Vereinfachung grenzüberschreitender Restrukturierungen, insbesondere der grenzüberschreitenden Sitzverlegung. Die Regelungen zur Sitzverlegung sind jedoch relativ restriktiv und tragen den Schutzanliegen von betroffenen Kreisen wie Gläubigern und Aktionären Rechnung. Wolf-Georg Ringe untersucht grundlegend, ob das geschaffene Sitzverlegungsregime den Anforderungen an eine genuin gemeinschaftsrechtliche Rechtsform gerecht wird, insbesondere ob es mit den dem EG-Vertrag zugrundeliegenden Grundfreiheiten in Einklang steht.