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Der Versuch, die offene :Fürsorge in der Psychiatrie und ihren Grenzgebieten zu schildern, wurde in der Überzeugung unternommen, daß der Zeitpunkt für die allgemeine Einführung dieser neuen Für sorgeform gekommen ist. Die Geschichte der deutschen Psychiatrie, die Fortschritte im Ausland und das Bedürfnis nach Individualisierung und Rationalisierung des öffentlichen Irrenwesens scheinen uns in dieselbe Richtung zn weisen wie die jüngste Entwicklung der sozialen Hygierw und Wohlfahrtspflege und die bevorstehende Reform des Strafrechts. Die Darstellung wendet sieh in erster Linie an die un mittelbar beteiligten Irrenärzte, weiter aber an alle Kreise, die an der Geisteskrankenfürsorge und den verwandten Fürsorgezweigen der psyehiatrischen Grenzgebiete, wie der FürsorgP für Nervenkranke, jugendliehe Psychopathtn, sittlich Gefährdete, Trinker, entlassene Straf gefangene u:,;w. interessiert sind, also an die Ärzte, SozialhygiE'niker, ~ationalükonomen, Verwaltungs-und FürsorgebE'amtE'n sowie an die Ver t. n ter dcr öffentlichen und privaten \VohlfahrtspflegP. Im gegenwärtigen Zeitpunkt hielten wir es in erster Linie für ange bracht, die verschiedenen bisher verwirklichten Typen der offenen psychiatrischen Fürsorge in Selbstschildenmgen ihrn Urheber zn ver ansdu1ulichen. Hierauf wurde versucht, aus diesen Berichten und einer Übersicht übcr die Verhältnisse im Ausland an Hand unserer Erfahrungen die allgemeinen Folgerungen zu ziehen und die offene psychiatrische Fürsorge nach ihrem inneren Aufbau, ihrem Verhältnis zn den übrigen Fürsorgezweigen, ihrer Bedeut1mg fiir das Gesell ~c haftsldwn nnd ihrer Auswirkung auf die prakti,;che und wissen :schaftliche PsychiatriP zn beschreiben. Wenn wir dabei das von KoLB im .