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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Hochschule Pforzheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Grundsätzlich gilt im Steuerrecht, dass jede natürliche und juristische Personeinzeln steuerpflichtig ist. Dieser Grundsatz wird durch die steuerlicheOrganschaft ausgehebelt, so dass die Unternehmen, die sich als Organschaftzusammenschließen, ein Steuersubjekt darstellen.1 Eine Organschaftist eine Verbindung von zwei oder mehreren Unternehmen, die ineinem Unterordnungsverhältnis stehen. Das untergeordnete Unternehmenführt sein Jahresergebnis an das herrschende Unternehmen ab. DasSteuerrecht kennt die gewerbesteuerliche, körperschaftsteuerliche und dieumsatzsteuerliche Organschaft.Die wirtschaftliche Abhängigkeitsverhältnisse von Unternehmen, die sowohlauf natürlicher als auch rechtlicher Umstände beruhen können warenfür den Gesetzgeber Anlass für betroffene Unternehmen auch eine einheitlicheBesteuerung zu schaffen, da die beiden Ergebnisse stark miteinanderverbunden sind.2 Die Vorschriften für die körperschaftsteuerlicheOrganschaft befinden sich in den §14 ff. KStG. Von der Rechtssprechungwurde sie zwar schon Anfang des 20. Jahrhunderts3 anerkannt,aber erst mit dem Gesetz vom 15.08.19694 wurden die Vorschriften mitder Wirksamkeit ab dem VZ 1977 gesetzlich festgehalten.5 Seither unterliegendie Regelungen einigen Änderungen. Ebenso hat das BMF durchseine Verwaltungsanweisungen einige Regeln zur Anwendung der Vorschriftenerteilt.[...]