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Der vorliegende dritte Band der Aktenmuster behandelt das Exekutionsreeht. Die }'rage nach der Form des Verfahrens gibt auf diesem Gebiete den Quellen, der praktischenRechtsanwendung, den Formularien, Kommentaren und Entscheidungen und schließ lich dem usus fori eine erhöhte Bedeutung. Alle diese aus dem Gesetze nicht unmittelbar ableitbaren Bestandteile des praktischen Exekutionsverfahrens machen einerseits das tatsächliche Akten bild für den Uneingeweihten schwer verständlich und rufen anderseits das Bedürfnis nach einem Vorbild, insbesondere für seltenere Anwendungsfälle hervor. Die richtige Form der Er ledigung wird hier mehr als sonst zur Voraussetzung ihrer in h a 1 t liehen Richtigkeit und der gerichtliche Akt wird nicht nur zum Ausdrucke, sondern geradezu zum Träger des Verfahrens. Diese Tatsache rechtfertigt den Versuch, Aktenmuster für eine mög lichst große Zahl vorkommender Anwendungstypen zu wr üffentliehen, dem Lernenden zum Verständnisse des Gesetzes, dem Praktiker zu seiner Anwendung. Das Streben nach Vollständigkeit führte auch zur Beifügung der Quellen, der bestehenden Literatur, der Formularion und der wichtigsten Entscheidungen, wobei auch die Rekursent scheidungen des Landes- als Rekursgerichtes für Zivilrechts sachen Wien, die in den letzten fünfzehn Jahren über Entschei dungen des Exekutionsgerichtes \Vien erflossen sind, herangezogen wurden, weil in Yielen wichtigen }~ragen durch die Einheitlichkeit in der Rechtsprechung der beiden unteren Instanzen der Rechts zug an die dritte Instanz ausgeschlossen ist. Auch der Gerichts gebrauch des Exekutionsgerichtes Wien, der in richterliehen Beschlüssen (Konklusen) der Exekutionsrichter des Exekutions gerichtes Wien festgelegt zu werden pflegt, wurde berücksichtigt.