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Anatol Dutta untersucht, ob inländische Gerichte öffentlichrechtliche Forderungen ausländischer Staaten durchsetzen dürfen. Dies wird bisher nahezu weltweit unter Berufung auf einen Grundsatz der gerichtlichen Nichtdurchsetzbarkeit fremder öffentlichrechtlicher Forderungen verneint. Zunächst stellt der Autor diesen Nichtdurchsetzungsgrundsatz rechtsvergleichend dar und wendet sich anschließend seiner Kritik zu. Er zeigt auf, dass der Nichtdurchsetzungsgrundsatz gerade vor dem Hintergrund der Globalisierung nicht nur rechtspolitisch verfehlt ist, sondern sich auch de lege lata nicht halten lässt. Völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Gründe können den Nichtdurchsetzungsgrundsatz nur auf den ersten Blick rechtfertigen. Auch auf der Ebene des nationalen einfachen Rechts lässt sich der Nichtdurchsetzungsgrundsatz nicht begründen. Abschließend entwickelt der Autor Durchsetzungsregeln, die bestimmen, unter welchen Voraussetzungen inländische Gerichte fremde öffentlichrechtliche Forderungen durchsetzen sollten.