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Das Verhältnis zwischen Völker- und Europarecht ist seit jeher, spätestens aber seit dem Costa/ENEL-Urteil des EuGH umstritten. Eine systematische Analyse der institutionellen und strukturellen Besonderheiten des Europäischen Gemeinschaftsrechts im Vergleich zu klassischem Völkerrecht kann im Hinblick auf diese alte Streitfrage Klarheit schaffen. Untersucht wird ferner, auf welchen Ebenen und auf welche Art und Weise das Europarecht bis dato den Status bestehender und die Herausbildung neuer völkerrechtlicher Normen beeinflußt hat. Eine Antwort wird schließlich auf die Frage gegeben, inwieweit die Europäischen Gemeinschaften und die Europäische Union Staaten in anderen Teilen der Erde als Modelle für die Errichtung vergleichbarer Organisationen zur regionalen (Wirtschafts-)Integration dienen oder gedient haben.