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Diese Arbeit soll untersuchen, ob und inwieweit die menschliche Leibesfrucht strafrechtlich vor Einwirkungen geschützt wird, die ihren Tod oder eine körperliche Schädigung intrauterin oder postnatal zur Folge haben. Neben der deutschen Rechtslage werden auch die griechischen strafrechtlichen Normen rechtsvergleichend nachgeforscht, um die Besonderheiten der beiden Rechtssysteme hervorzuheben. Eine abschließende Prüfung des moralischen Status der Leibesfrucht im Lichte der liberalen Strafrechtslehre soll der Beantwortung der Frage dienen, ob die Leibesfrucht überhaupt strafrechtlich schützenswert ist. Das Abwägungsergebnis führt schließlich zu einem Vorschlag de lege ferenda.