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Ziel der interfraktionellen Besprechungen des Parlamentarischen Rates war es, eine tragfähige Mehrheit zu erreichen, mit der das Grundgesetz verabschiedet werden konnte. Dieses war am ehesten möglich, wenn die beiden großen Fraktionen (CDU/CSU und SPD) sich untereinander verständigten, um nicht bei den Abstimmungen im Hauptausschuß oder Plenum auf eine der vier kleinen Parteien (DP, FDP, KPD oder Zentrum) als Mehrheitsbeschaffer angewiesen zu sein. Auch war bei einer breiten Annahme des Grundgesetzes seine spätere Ratifizierung durch die Landtage bzw. durch Volksabstimmung eher gewährleistet. In den interfraktionellen Besprechungen berieten die Fraktionsführer und ausgewiesene Sachverständige der Fraktionen von CDU/CSU und SPD und zeitweise auch FDP, DP und Zentrum alle politisch umstrittenen Entscheidungen des Parlamentarischen Rates zum Grundgesetz. Neben der Regelung einzelner organisatorischer Angelegenheiten wurden hier im wesentlichen inhaltliche Kompromisse vereinbart, die später vom Hauptausschuß oder Plenum sanktioniert wurden. Die Besprechungen fanden hinter verschlossenen Türen statt und wurden zumeist nicht einmal von Parlamentsstenographen mitgeschrieben. Die aus diesem Grunde sehr spärliche amtliche Quellenbasis über die Tätigkeit des politischen Gremiums konnte durch private Mitschriften von Abgeordneten und Verwaltungsangestellten wesentlich bereichert werden. So dokumentieren die hier erstmals veröffentlichten Protokolle und Aufzeichnungen authentisch Hintergründe der politischen Krisen im Parteienstreit sowie Entscheidungsfindungen im Parlamentarischen Rat. Die in dieser Edition veröffentlichten Akten ermöglichen neue Einblicke in die Entstehungsgeschichte des inhaltlich bekannten Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere zur Gestaltung der Finanzverwaltung, des Bundesrates, des Elternrechts, der sogenannten Bremer Klausel sowie zu Kirchen- und Kulturfragen. Kurztext Ziel der interfraktionellen Besprechungen des Parlamentarischen Rates war es, eine tragfähige Mehrheit zu erreichen, mit der das Grundgesetz verabschiedet werden konnte. Die Fraktionsführer und ausgewiesene Sachverständige der Fraktionen berieten alle politisch umstrittenen Entscheidungen des Parlamentarischen Rates zum Grundgesetz hinter verschlossenen Türen. Meist schrieben nicht einmal Parlamentsstenographen mit. Die aus diesem Grunde sehr spärliche amtliche Quellenbasis über die Tätigkeit des politischen Gremiums konnte durch private Mitschriften von Abgeordneten und Verwaltungsangestellten wesentlich bereichert werden.