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Die Rechte und Pflichten des Herausgebers von Printerzeugnissen finden in der Literatur nur wenig Beachtung. Ein Grund dafür mag die fehlende einheitliche Begriffsdefinition des Herausgebers sein. So ergibt sich aus der Bezeichnung als Herausgeber zunächst weder etwas über die Funktion, noch über die Rechtsstellung desjenigen. Die Arbeit unternimmt deshalb im ersten Teil zunächst eine Typisierung der Herausgeber, die den Ausgangspunkt bildet für die Untersuchung der Rechte und Pflichten des Herausgebers im inneren Rechte- und Pflichtenkreis eines Presseunternehmens. Die Hauptfigur des inneren Rechte- und Pflichtenkreises ist neben dem Herausgeber der Verleger. Die Arbeit untersucht ausführlich die Rechtsstellung des Herausgebers gegenüber dem Verleger und gibt zahlreiche vertragliche Gestaltungsempfehlungen für den Herausgeber- bzw. Verlagsvertrag. Darüber hinaus behandelt die Arbeit das Rechtsverhältnis zwischen Herausgeber und Redakteur und dort insbesondere das Verhältnis zwischen Chefredakteur und Herausgeber.