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§ Claus Peter Haag untersucht, ob der Erwerb eines Anwartschaftsrechts, einer Auflassungsvormerkung, einer Hypothek oder eines Pfandrechts vom nur vermeintlichen Inhaber einen gutglaubensschutzfähigen Tatbestand darstellt. Zwar war der gutgläubige Zweiterwerb schon mehrfach Gegenstand eingehender Untersuchungen, doch haben sich diese jeweils auf eine isolierte Betrachtung eines der genannten Rechtsinstitute beschränkt. Der Autor unternimmt es dagegen, durch eine gegenüberstellende Betrachtung der Hauptfälle des gutgläubigen Zweiterwerbs über das einzelne Rechtsinstitut hinausreichende gemeinsame Grundsätze für diesen aufzustellen. In einem ersten Schritt erfolgt eine separate Untersuchung von Möglichkeit und Grenzen des gutgläubigen Zweiterwerbs bei Anwartschaftsrecht (des Eigentumsvorbehaltskäufers, des Auflassungsempfängers und des Hypothekengläubigers), Auflassungsvormerkung, Hypothek und Pfandrecht, wobei auf Querverweise zwischen den einzelnen Untersuchungsgegenständen bewusst verzichtet wird. In einem zweiten Schritt werden aus einer Gesamtschau der gefundenen Einzelergebnisse drei gemeinsame Grundsätze des gutgläubigen Zweiterwerbs abgeleitet.§