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Der bundesstaatliche Finanzausgleich dient dem Ziel, Bund und Länder aufgabenangemessen mit Finanzmitteln auszustatten; dies in sachgerechter Abstimmung zwischen Solidarität und Eigenverantwortung. Das Grundgesetz zeichnet den Ausgleich in vier Stufen vor und beauftragt den Gesetzgeber zur folgerichtigen Ausgestaltung. Diese Arbeit zeigt, dass der bundesstaatliche Finanzausgleich in einer ganzen Reihe von Punkten erneuerungsbedürftig ist. Entsprechende Gestaltungsperspektiven werden eröffnet. Im Ergebnis muss ein Regelungsgefüge stehen, das den verfassungsrechtlichen Maßstäben Rechnung trägt und damit - anders als gegenwärtig - zugleich Anreize für die Geber- wie auch die Nehmerländer setzt, sich um eine Steigerung ihrer Finanzkraft zu bemühen.