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Der EU-Beitritt Polens setzte eine umfangreiche Rechtsangleichung voraus. Da die EG und ihre Mitgliedstaaten dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet sind, war die Errichtung eines Beihilfekontrollsystems hierbei unverzichtbar. Im ersten Teil der Arbeit wird gezeigt, dass die beihilferechtlichen Verpflichtungen in Polen schon weit vor dem Beitrittsdatum galten und rechtliche Wirkungen entfalteten. Sodann werden die Grundlagen des EG-Beihilferechts erarbeitet. Das Kernstück der Arbeit bilden die Untersuchung und Darstellung der polnischen Beihilfekontrolle. Dabei werden auch Unterschiede zur europäischen Beihilfeaufsicht herausgearbeitet. Zweifelsfragen zum polnischen Beihilferecht werden - wohl erstmals - erschlossen und gelöst. Die Verfasserin zieht überdies allgemeine Lehren für Transformationsprozesse bei zukünftigen Erweiterungen. Schließlich werden die Übergangsbestimmungen dargestellt und aus europäischer Sicht bewertet. Die Arbeit wurde mit einem Stipendium des DFG-Graduiertenkollegs der Universitäten Mainz - Krakau - Heidelberg gefördert. Die Autorin hat während ihrer Untersuchung mehrere Monate in Krakau verbracht.